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 Update: Stand 19.10.2020.
Wir haben die Gefährdungsstufe 2 festgestellt und damit verschärfen sich die Regeln ab morgen in unserer Stadt. Hier findet ihr die wichtigsten Antworten auf eure Fragen zum aktuellen Landeserlass und unserer aktuellen Allgemeinverfügung:
• Erlaubt sind: Feierlichkeiten aus einem herausragenden Anlass wie z.B. runde Geburtstage, Taufen, Hochzeiten, Jubiläen, Berufsabschluss. Auch Beerdigungen zählen dazu.
• Feierlichkeiten außerhalb der eigenen Wohnung dürfen mit bis zu 10 Gästen stattfinden.
• Öffentlicher Raum: Hierzu zählt alles, was von jeder/jedem betreten werden kann, also frei zugänglich ist wie Parks, Kneipen, Restaurants oder Kirchen.
• 5-Personen-Gruppen im öffentlichen Raum: Diese Gruppe darf sich aus unterschiedlichen Haushalten zusammensetzen. Mehr dürfen es nur sein, wenn man beispielsweise in gerader Linie verwandt ist.
• Feierlichkeiten in der eigenen Wohnung sind im eigenen Interesse mit Augenmaß und Verantwortungsbewusstsein möglichst klein zu halten. Mit jedem weiteren Gast steigt das potenzielle Risiko einer Corona-Infektion und die daraus resultierende 14-tägige Quarantäne.
• Gastronomie: Kneipen, Restaurants und ähnliche Einrichtungen müssen um 23 Uhr schließen (Sperrstunde). Kioske, Tankstellen, Supermärkte und andere Stellen dürfen nach 23 Uhr keine alkoholischen Getränke verkaufen. Diese Begrenzung gilt bis 6 Uhr morgens.
• Masken: Bei Veranstaltungen und Versammlungen sowohl in geschlossenen Räumen als auch im Freien ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, auch am Platz. Gleiches gilt für Zuschauer*innen von Sportveranstaltungen an ihren Sitz- oder Stehplätzen. Weiterhin gilt die Maskenpflicht in allen städtischen Gebäuden und an Orten, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
Zusätzlich besteht die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen an allen
wesentlichen Fußgängerzonenbereichen der Bochumer Innenstadt und auf der Brüderstraße in dem Zeitraum von 9 bis 24 Uhr
(Genau: Konrad-Adenauer-Platz, Kortumstraße von Hausnr. 1 / 2 bis 111 / 118, Kerkwege, Brüderstraße, Husemannplatz, Huestraße von Hausnr. 3 / 4 bis Husemannplatz, Hellweg Hausnr. 1 / 2 bis 15 / 20, Dr.Ruer-Platz, Grabenstraße von Kreuzung Bongardstraße bis Kreuzung Hellweg, Schützenbahn, Pariser Straße, Harmoniestraße und Hans-Böckler-Straße von Kreuzung Bongardstraße /Willy-Brandt-Platz bis Kreuzung Brückstraße)
• Veranstaltungen und Versammlungen sowie Kongresse sind mit mehr als 100 Personen unzulässig, wenn nicht drei Tage vor der Veranstaltung ein Hygienekonzept beim Gesundheitsamt vorgelegt wurde.
• Risikogebiet: Ab einer 7-Tages-Inzidenz von 50 wird eine Kommune als Risikogebiet eingestuft. Dies gilt für Bochum seit dem 15.10.2020. Für Pendler*innen oder Besucher*innen gelten keine zusätzlichen Einschränkungen, außer der bestehenden durch die aktuelle Verordnung.
• Reiserückkehrer: Personen, die aus dem Ausland in das Land Nordrhein-Westfalen einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sind weiterhin verpflichtet, sich unverzüglich nach der in häusliche Quarantäne zu begeben und sich beim Gesundheitsamt zu melden. Alle Informationen dazu hier: https://www.bochum.de/.../Informationen-fuer-Ein-und....
• Bußgelder: Bei falscher Angabe der Kontaktdaten, z.B. in Restaurants oder bei Feierlichkeiten kann ein Bußgeld von 250 Euro erhoben werden. Wird eine Feierlichkeit außerhalb des privaten Bereichs nicht angemeldet, droht ein Bußgeld von 500 Euro. Bei Durchführung eines Festes droht ein Bußgeld von bis zu 2500 Euro. #bochum
➡️ Direkter Link zur neuen Coronaschutzverordnung NRW: https://t1p.de/15qy
➡️ Link zu unserer aktuellen Pressemeldung: https://www.bochum.de/.../Pflicht-zum-Tragen-einer-Mund...

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