Im Jugendfußball gilt dies auch für die Altersklassen G- bis einschließlich C-Jugend. Die Ligenspiele der B- und A-Junioren sowie B-Juniorinnen werden bis zum 31.12.2021 ausgesetzt. Der Trainings- und gegebenenfalls Freundschaftsspielbetrieb kann unter Wahrung der 2G-Regel fortgesetzt werden und soll insbesondere Mannschaften mit einer guten Impfquote nicht einschränken. Im beiderseitigen Einvernehmen können auch geplante Pflichtspiele zur Austragung kommen. Darauf hat sich der Verbands-Jugend-Ausschuss verständigt und trägt damit dem Umstand Rechnung, dass für diese Altersgruppen erst zu einem wesentlich späteren Zeitpunkt auf Grundlage der STIKO-Empfehlung eine Impfung möglich war.
Auch die westfälische Leichtathletik wird ihren Trainings- und Wettkampfbetrieb angepasst an die neuen Regelungen weiter aufrechterhalten.
„Nach Abwägung der Möglichkeiten haben wir uns dazu entschieden, den geimpften Spielerinnen und Spielern weiter die Möglichkeit zu geben, ihrem Sport nachzugehen“, sagt FLVW-Präsident Gundolf Walaschewski.
„Es ist uns bewusst, wie groß die Herausforderung für die Vereine erneut bei der Umsetzung ist, gleichzeitig bietet es uns allen aber die Möglichkeit, die Saison fortzusetzen“, ergänzt Manfred Schnieders, im FLVW für den Amateurfußball verantwortlich.
Mittwochmorgen wurden alle westfälischen Vereine über den Beschluss sowie die neuen Regelungen informiert: Die Coronaschutzverordnung (Stand 24.11.2021) sieht Beschränkungen für den Amateursport in drei Stufen vor: 3G (Teilnahme für Geimpfte, Genesene und Getestete; aktueller Schnelltest einer offiziellen Teststelle, nicht älter als 24 Stunden, beziehungsweise PCR-Test, nicht älter als 48 Stunden), 2G (Zugang nur für Geimpfte und Genesene) und 2G+ (Zugang nur für Geimpfte und Genesene mit aktuellem Test).
Mit den neuen Corona-Regelungen wird es auch ein Update für die FLVW-CheckInn App geben. Zur Unterstützung der Vereine kann dort bald neben der 3G-Funktion auch eine 2G- sowie 2G-plus-Funktion freigeschaltet werden, um den aktuellen Status der Spielerinnen und Spieler sowie Besucherinnen und Besucher online zu erfassen. An der Freischaltung dieser Möglichkeit wird gerade gearbeitet.
Der Verbands-Fußball-Ausschuss des FLVW wird über eine Anpassung der besonderen Coronaregeln gemäß § 47a SpO/WDFV beraten. FLVW.de wird hierüber berichten.
Quelle: FLVW.de